Rund um den Versicherungsschutz in Kleingartenvereinen
*Laubenversicherungen sind Gruppenversicherungen und somit ist zwingend vorgeschrieben das Anträge zur Laubenversicherung über die Vorstände der Kleingartenvereine an den Finanz-und Vermögensverwalter des Kreisverbandes, Gartenfreund Kurschus, einzureichen sind. Der Kleingartenverein hat den Nachweis darüber zu führen, die Beiträge dafür zu kassieren und an den Kreisverband zu überweisen.
Der Bestand ist jährlich zwischen Vereinsvorstand sowie Finanz - und Vermögensverwalter des Kreisverbandes entsprechend Termin abzugleichen.
Alle anderen Versicherungen sind durch die Vereine direkt mit der Versicherung abzuschliessen. Gleiche Verfahrensweise im Schadensfall.